Brandschutztüren prüfen und warten lassen –
rechtssicher dokumentiert

Jährliche Prüfung und Wartung von Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Feststellanlagen und Automatiktüren – für Gewerbe, Industrie und öffentliche Gebäude im Rhein-Neckar-Raum.

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Seit 1958
1.000+ zufriedene Kunden
Prüfung nach ASR A1.7 & DIN 14677
Betreiberpflicht

Wer Brandschutztüren betreibt, muss sie prüfen lassen – das ist kein „Kann“, sondern „Muss“.

Die Verantwortung liegt beim Betreiber des Gebäudes – nicht beim Hersteller und nicht beim Errichter. Brandschutztüren und kraftbetätigte Türen sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige zu prüfen, Feststellanlagen zusätzlich monatlich durch den Betreiber selbst.

Betreiberhaftung

Als Betreiber haften Sie persönlich, wenn die Prüfung Ihrer Brandschutz- und Automatiktüren vernachlässigt wird.

Versicherungsrisiko

Ohne dokumentierte Prüfung kann Ihre Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern – das gilt auch für verkeilte Brandschutztüren.

Kein Bestandsschutz

Auch ältere Anlagen müssen funktionsfähig gehalten und auf den aktuellen technischen Stand nachgerüstet werden.

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Wir schauen uns gemeinsam Ihre Anlagen vor Ort an und beraten Sie zu notwendigen Maßnahmen.

Rechtsgrundlage

Auf welcher Grundlage geprüft wird

Die Prüfpflicht für Brandschutztüren, Feststellanlagen und kraftbetätigte Türen ergibt sich nicht aus einer einzigen Vorschrift, sondern aus mehreren – hier die vier, die für Betreiber praktisch relevant sind.

Technische Regel

ASR A1.7 „Türen und Tore“

Kraftbetätigte Türen: Prüfung mindestens einmal jährlich durch Sachkundige. Feststellanlagen zusätzlich monatlich durch den Betreiber. Ergebnisse sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

Nr. 10.2 · konkretisiert die ArbStättV · Ausgabe 11/2009, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 244

Norm

DIN 14677-1 und -2

Regelt die Instandhaltung elektrisch gesteuerter Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen – inklusive Pflichten des Betreibers und Qualifikation der ausführenden Fachkraft.

Ausgabe 2018-08 · Neufassung derzeit im Entwurf (2025-09)

Verordnung

Betriebssicherheits­verordnung

§ 14 verpflichtet Arbeitgeber, kraftbetätigte Arbeitsmittel durch befähigte Personen prüfen zu lassen – vor Inbetriebnahme und wiederkehrend.

§ 3 Abs. 3: Fristen vom Arbeitgeber zu ermitteln

Bauordnungsrecht

Landesbauordnung & Prüfverordnung

Für Sonderbauten – Kliniken, Schulen, Versammlungs- und Verkaufsstätten – können zusätzliche wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige gefordert sein.

Landesrecht Baden-Württemberg / Rheinland-Pfalz

Kurz gesagt: Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Brandschutztüren, Feststellanlagen und kraftbetätigten Türen mindestens jährlich durch Sachkundige prüfen und das Ergebnis dokumentieren zu lassen. Bei Verstoß drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Prüfumfang

Was wir an Ihren Brandschutztüren prüfen

Eine Brandschutztür wirkt nur, wenn sie im Ernstfall vollständig schließt. Genau darauf zielt die Prüfung – Punkt für Punkt, dokumentiert je Tür.

Brandschutz- und Rauchschutztüren

Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse und Türen mit Freilauffunktion.

  • Selbstschließung: Schließt die Tür aus jeder Stellung vollständig ins Schloss?
  • Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Türen
  • Türschließer: Funktion, Dichtheit, Einstellung
  • Dichtungen, Falzluft und Bodenspalt
  • Bänder, Beschläge, Schloss und Falle
  • Kennzeichnung und Verwendbarkeitsnachweis am Element
  • Zustand von Türblatt und Zarge, unzulässige An- und Umbauten
  • Freier Schwenkbereich – keine Keile, keine Abstellflächen

Feststellanlagen nach DIN 14677

Feststellanlagen halten Brandschutztüren im Alltag offen und müssen im Brandfall zuverlässig auslösen – sie unterliegen einer eigenen Prüfpflicht und brauchen ein eigenes Prüfbuch.

  • Auslösung über die Brandmelder – vollständige Funktionsprüfung
  • Rauchmelder: Verschmutzung, Alter und fälliger Austausch
  • Handauslösung und Verhalten bei Netzausfall
  • Haftmagnete, Feststellvorrichtung und Energieversorgung
  • Eintrag in das Prüfbuch der Anlage
  • Nachrüstung bestehender Türen mit Feststellanlage

Was Sie nach der Prüfung in der Hand haben

Nicht die Prüfung selbst ist das Ergebnis, sondern der Nachweis darüber – vorlagefähig gegenüber Behörde, Sachversicherer und Brandschutzbeauftragtem.

Prüfprotokoll je Tür

Jede Tür wird einzeln erfasst und bewertet – nicht die Anlage als Ganzes.

Mängelliste mit Bewertung

Klar getrennt: Was ist sofort zu beheben, was kann warten.

Digitale Übermittlung

Prüfberichte werden digital erstellt und als PDF per E-Mail versendet.

Wiedervorlage zum Folgetermin

Wir erinnern Sie 8 Wochen vorher – Sie müssen die Frist nicht selbst im Blick behalten.

Kostenlose Bestandsaufnahme anfragen

Wir erfassen Ihre Türen vor Ort und sagen Ihnen, was tatsächlich geprüft werden muss.

Für Industriebetriebe & Gebäudebetreiber

Wartung & Service für Brandschutz- und Automatiktüren

Wir prüfen, warten und reparieren Ihre Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen und automatischen Türsysteme – zuverlässig und normgerecht, aus einer Hand.

Jährliche sicherheitstechnische Prüfung

Fachgerechte Prüfung Ihrer Brandschutztüren, Feststellanlagen und kraftbetätigten Türen durch Sachkundige.

Digitale Dokumentation

Prüfberichte werden digital erstellt und als PDF per E-Mail versendet.

Reparatur & Service

Schnelle Hilfe bei Störungen. 10% Nachlass auf Reparaturen für Wartungskunden.

Proaktive Terminerinnerung

Wir erinnern Sie 8 Wochen vor dem nächsten Prüftermin – damit Sie keine Frist verpassen.

Wartungsangebot anfordern

Diese Anlagen betreuen wir

  • Brandschutztüren / Feuerschutzabschlüsse
  • Rauchschutztüren und Rauchschutzabschlüsse
  • Feststellanlagen (FSA) nach DIN 14677
  • Türen mit Freilauffunktion
  • Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Anlagen)
  • Rettungswegsysteme / Notausgangssysteme
  • Drehtürantriebe
  • Schiebetürantriebe

So funktioniert die Partnerschaft

01

Kontakt aufnehmen

Sie haben ein Projekt mit Automatisierungsbedarf? Melden Sie sich bei uns.

02

Gemeinsam planen

Wir beraten Sie zur optimalen Automatisierungslösung für Ihr Projekt.

03

Wir automatisieren

Unsere Fachkräfte übernehmen Einbau und Inbetriebnahme.

04

Langfristiger Service

Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende Wartung für Ihren Kunden.

Für Metallbaubetriebe

Ihr Partner für Türautomatisierung

Sie sind Metallbaubetrieb und Ihre Kunden benötigen automatische Türen? Wir übernehmen den Einbau und die Inbetriebnahme der Antriebe sowie die laufende Wartung und den Service – als Ihr spezialisierter Partner.

Partner für Metallbaubetriebe

Wir übernehmen den Einbau und die Inbetriebnahme sowie Wartung und Service für die Antriebe. Kein eigenes Know-how oder Investition nötig.

Zertifizierte Fachkräfte

Fachkräfte mit Sachkundenachweis. Ihre Kunden erhalten höchste Qualität.

Regionale Nähe

Aus Schriesheim für die Rhein-Neckar-Region und darüber hinaus.

Gemeinsam stärker

Erweitern Sie Ihr Angebot ohne eigene Investition. Mehr Umsatz für Ihren Betrieb.

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#teamgassert

Viel mehr als Handwerk.

1958 gegründet von Wilhelm Gassert, heute in 3. Generation geführt von den Geschwistern Kathrin und Matthias Kunze. Was als kleiner Metallbaubetrieb in Schriesheim begann, ist heute ein modernes Handwerksunternehmen.

Unser Anspruch: Jeden Tag 110% geben. Für unsere Kunden, für unsere Partner und für das Handwerk, das wir lieben.

Wir prüfen und warten Türanlagen herstellerunabhängig – vom einzelnen Feuerschutzabschluss bis zum kompletten Türenbestand eines Objekts.

60+

Jahre Erfahrung

3.

Generation

1000+

Kunden jährlich

“Wenn wir jeden Tag mit 100% Leidenschaft unserer Arbeit nachgehen, wenn wir das gerne tun und gemeinsam anpacken, dann werden wir auch gemeinsam richtig erfolgreich.”

Kathrin Kunze – Geschäftsführerin

“Gerade bei fachtechnischen Fragen im Bereich Metallbau und Brandschutz ist es wichtig, einen versierten und verlässlichen Partner an seiner Seite zu wissen. Wir sind froh, hier auf die Firma Gassert zählen zu können.”

C. Weigmann – Weigmann Architekten Heidelberg

Häufige Fragen

Das sollten Sie wissen

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Sagen Sie uns, wie viele Türen Sie betreiben – wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer ersten Einschätzung, welche Prüfungen bei Ihnen tatsächlich fällig sind, und einem konkreten Vorschlag.

Öffnungszeiten

Mo–Do: 08–16 Uhr | Fr: 08–14 Uhr

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