Brandschutztüren prüfen und warten lassen –
rechtssicher dokumentiert
Jährliche Prüfung und Wartung von Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Feststellanlagen und Automatiktüren – für Gewerbe, Industrie und öffentliche Gebäude im Rhein-Neckar-Raum.
Wer Brandschutztüren betreibt, muss sie prüfen lassen – das ist kein „Kann“, sondern „Muss“.
Die Verantwortung liegt beim Betreiber des Gebäudes – nicht beim Hersteller und nicht beim Errichter. Brandschutztüren und kraftbetätigte Türen sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige zu prüfen, Feststellanlagen zusätzlich monatlich durch den Betreiber selbst.
Betreiberhaftung
Als Betreiber haften Sie persönlich, wenn die Prüfung Ihrer Brandschutz- und Automatiktüren vernachlässigt wird.
Versicherungsrisiko
Ohne dokumentierte Prüfung kann Ihre Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern – das gilt auch für verkeilte Brandschutztüren.
Kein Bestandsschutz
Auch ältere Anlagen müssen funktionsfähig gehalten und auf den aktuellen technischen Stand nachgerüstet werden.
Wir schauen uns gemeinsam Ihre Anlagen vor Ort an und beraten Sie zu notwendigen Maßnahmen.
Auf welcher Grundlage geprüft wird
Die Prüfpflicht für Brandschutztüren, Feststellanlagen und kraftbetätigte Türen ergibt sich nicht aus einer einzigen Vorschrift, sondern aus mehreren – hier die vier, die für Betreiber praktisch relevant sind.
Technische Regel
ASR A1.7 „Türen und Tore“
Kraftbetätigte Türen: Prüfung mindestens einmal jährlich durch Sachkundige. Feststellanlagen zusätzlich monatlich durch den Betreiber. Ergebnisse sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Nr. 10.2 · konkretisiert die ArbStättV · Ausgabe 11/2009, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 244
Norm
DIN 14677-1 und -2
Regelt die Instandhaltung elektrisch gesteuerter Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen – inklusive Pflichten des Betreibers und Qualifikation der ausführenden Fachkraft.
Ausgabe 2018-08 · Neufassung derzeit im Entwurf (2025-09)
Verordnung
Betriebssicherheitsverordnung
§ 14 verpflichtet Arbeitgeber, kraftbetätigte Arbeitsmittel durch befähigte Personen prüfen zu lassen – vor Inbetriebnahme und wiederkehrend.
§ 3 Abs. 3: Fristen vom Arbeitgeber zu ermitteln
Bauordnungsrecht
Landesbauordnung & Prüfverordnung
Für Sonderbauten – Kliniken, Schulen, Versammlungs- und Verkaufsstätten – können zusätzliche wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige gefordert sein.
Landesrecht Baden-Württemberg / Rheinland-Pfalz
Kurz gesagt: Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Brandschutztüren, Feststellanlagen und kraftbetätigten Türen mindestens jährlich durch Sachkundige prüfen und das Ergebnis dokumentieren zu lassen. Bei Verstoß drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Was wir an Ihren Brandschutztüren prüfen
Eine Brandschutztür wirkt nur, wenn sie im Ernstfall vollständig schließt. Genau darauf zielt die Prüfung – Punkt für Punkt, dokumentiert je Tür.
Brandschutz- und Rauchschutztüren
Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse und Türen mit Freilauffunktion.
- Selbstschließung: Schließt die Tür aus jeder Stellung vollständig ins Schloss?
- Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Türen
- Türschließer: Funktion, Dichtheit, Einstellung
- Dichtungen, Falzluft und Bodenspalt
- Bänder, Beschläge, Schloss und Falle
- Kennzeichnung und Verwendbarkeitsnachweis am Element
- Zustand von Türblatt und Zarge, unzulässige An- und Umbauten
- Freier Schwenkbereich – keine Keile, keine Abstellflächen
Feststellanlagen nach DIN 14677
Feststellanlagen halten Brandschutztüren im Alltag offen und müssen im Brandfall zuverlässig auslösen – sie unterliegen einer eigenen Prüfpflicht und brauchen ein eigenes Prüfbuch.
- Auslösung über die Brandmelder – vollständige Funktionsprüfung
- Rauchmelder: Verschmutzung, Alter und fälliger Austausch
- Handauslösung und Verhalten bei Netzausfall
- Haftmagnete, Feststellvorrichtung und Energieversorgung
- Eintrag in das Prüfbuch der Anlage
- Nachrüstung bestehender Türen mit Feststellanlage
Was Sie nach der Prüfung in der Hand haben
Nicht die Prüfung selbst ist das Ergebnis, sondern der Nachweis darüber – vorlagefähig gegenüber Behörde, Sachversicherer und Brandschutzbeauftragtem.
Prüfprotokoll je Tür
Jede Tür wird einzeln erfasst und bewertet – nicht die Anlage als Ganzes.
Mängelliste mit Bewertung
Klar getrennt: Was ist sofort zu beheben, was kann warten.
Digitale Übermittlung
Prüfberichte werden digital erstellt und als PDF per E-Mail versendet.
Wiedervorlage zum Folgetermin
Wir erinnern Sie 8 Wochen vorher – Sie müssen die Frist nicht selbst im Blick behalten.
Wir erfassen Ihre Türen vor Ort und sagen Ihnen, was tatsächlich geprüft werden muss.
Wartung & Service für Brandschutz- und Automatiktüren
Wir prüfen, warten und reparieren Ihre Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen und automatischen Türsysteme – zuverlässig und normgerecht, aus einer Hand.
Jährliche sicherheitstechnische Prüfung
Fachgerechte Prüfung Ihrer Brandschutztüren, Feststellanlagen und kraftbetätigten Türen durch Sachkundige.
Digitale Dokumentation
Prüfberichte werden digital erstellt und als PDF per E-Mail versendet.
Reparatur & Service
Schnelle Hilfe bei Störungen. 10% Nachlass auf Reparaturen für Wartungskunden.
Proaktive Terminerinnerung
Wir erinnern Sie 8 Wochen vor dem nächsten Prüftermin – damit Sie keine Frist verpassen.
Diese Anlagen betreuen wir
- Brandschutztüren / Feuerschutzabschlüsse
- Rauchschutztüren und Rauchschutzabschlüsse
- Feststellanlagen (FSA) nach DIN 14677
- Türen mit Freilauffunktion
- Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Anlagen)
- Rettungswegsysteme / Notausgangssysteme
- Drehtürantriebe
- Schiebetürantriebe
So funktioniert die Partnerschaft
Kontakt aufnehmen
Sie haben ein Projekt mit Automatisierungsbedarf? Melden Sie sich bei uns.
Gemeinsam planen
Wir beraten Sie zur optimalen Automatisierungslösung für Ihr Projekt.
Wir automatisieren
Unsere Fachkräfte übernehmen Einbau und Inbetriebnahme.
Langfristiger Service
Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende Wartung für Ihren Kunden.
Ihr Partner für Türautomatisierung
Sie sind Metallbaubetrieb und Ihre Kunden benötigen automatische Türen? Wir übernehmen den Einbau und die Inbetriebnahme der Antriebe sowie die laufende Wartung und den Service – als Ihr spezialisierter Partner.
Partner für Metallbaubetriebe
Wir übernehmen den Einbau und die Inbetriebnahme sowie Wartung und Service für die Antriebe. Kein eigenes Know-how oder Investition nötig.
Zertifizierte Fachkräfte
Fachkräfte mit Sachkundenachweis. Ihre Kunden erhalten höchste Qualität.
Regionale Nähe
Aus Schriesheim für die Rhein-Neckar-Region und darüber hinaus.
Gemeinsam stärker
Erweitern Sie Ihr Angebot ohne eigene Investition. Mehr Umsatz für Ihren Betrieb.
Viel mehr als Handwerk.
1958 gegründet von Wilhelm Gassert, heute in 3. Generation geführt von den Geschwistern Kathrin und Matthias Kunze. Was als kleiner Metallbaubetrieb in Schriesheim begann, ist heute ein modernes Handwerksunternehmen.
Unser Anspruch: Jeden Tag 110% geben. Für unsere Kunden, für unsere Partner und für das Handwerk, das wir lieben.
Wir prüfen und warten Türanlagen herstellerunabhängig – vom einzelnen Feuerschutzabschluss bis zum kompletten Türenbestand eines Objekts.
60+
Jahre Erfahrung
3.
Generation
1000+
Kunden jährlich
“Wenn wir jeden Tag mit 100% Leidenschaft unserer Arbeit nachgehen, wenn wir das gerne tun und gemeinsam anpacken, dann werden wir auch gemeinsam richtig erfolgreich.”
Kathrin Kunze – Geschäftsführerin
“Gerade bei fachtechnischen Fragen im Bereich Metallbau und Brandschutz ist es wichtig, einen versierten und verlässlichen Partner an seiner Seite zu wissen. Wir sind froh, hier auf die Firma Gassert zählen zu können.”
C. Weigmann – Weigmann Architekten Heidelberg
Das sollten Sie wissen
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Sagen Sie uns, wie viele Türen Sie betreiben – wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer ersten Einschätzung, welche Prüfungen bei Ihnen tatsächlich fällig sind, und einem konkreten Vorschlag.
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